Aktuelle Anträge

Gemeindervertretersitzung vom 23.03.2023 , Vorlage 027/2023

Barrierefreier Ausbau von Haltestellen in der Gemeinde Lohra

Wir die SPD- Fraktion fordern einen zügigen und bedarfsorientierten barrierefreien Umbau der Haltestellen als wesentlichen Beitrag zur Daseinsfürsorge aller, insbesondere für ältere Personen.

Der nachfolgende SPD- Antrag wurde von der Gemeindevertretung mehrheitlich beschlossen und hofft auf eine zeitnahe Umsetzung. Der Fraktionsvorsitzende der SPD Markus Hemberger als sachkundiger Bürger hat seine Unterstützung bei der Klassifikation der Haltestellen der Gemeinde angeboten.

 

SPD-Fraktion in der

Gemeindevertretung Lohra

 

Antrag der SPD- Fraktion

Barrierefreier Ausbau von Haltestellen

 

Beschlussvorlage:

Die Gemeindevertretung beschließt den barrierefreien Umbau von Haltestellen durch den Gemeindevorstand dringend voranzutreiben und hierfür ein Konzept zu erarbeiten. Die umzubauenden Haltestellen werden nach folgenden Kriterien priorisiert.

 

  1. Haltestellen, die an zu erneuernden Straßen liegen = Kategorie 1

 

  1. Haltestellen mit erheblichen Sicherheitsmängeln = Kategorie 2

 

  1. Haltestellen die hoch frequentiert und die in der Nähe von Orten mit besonderem Interesse der Fahrgäste liegen, wie z.B. Apotheken, Ärzte, Lebensmittelgeschäfte, Verwaltung, Grundschule = Kategorie 3

 

  1. Haltestellen, die gering frequentiert sind = Kategorie 4

 

Begründung

Auf Grundlage §8 Abs.3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist die Gemeinde Lohra dazu verpflichtet, bis zum 1. Januar 2022 Haltestellen barrierefrei umzubauen. Leider ist diese Frist verstrichen, ohne dass Haltestellen im nennenswerten Umfang umgebaut wurden.

Laut Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.12.2022 (Vorlage Nr. 001/2023) gibt es kein Ausbaukonzept für den weiteren barrierefreien Ausbau der Haltestellen. Zudem lässt die Antwort vermuten, dass der Ausbau sich noch über viele Jahre strecken wird.

Aus ökologischen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten ist es dringend geboten, den ÖPNV für sämtliche Bevölkerungsgruppen attraktiver zu gestalten. Daher schlagen wir nachfolgende Kriterien vor, nach denen der Ausbau priorisiert werden soll:

 

 

Kategorie 1: Haltestellen, die an zu erneuernden Straßen liegen

Haltestellen, die an Straßen liegen, die in nächster Zukunft erneuert werden, sollen unbedingt in diesem Zuge barrierefrei ausgebaut werden.

Dies ist zurzeit gängige Praxis und soll weiter beibehalten werden, um Synergien auszuschöpfen.

 

 

Kategorie 2: Haltestellen mit erheblichen Sicherheitsmängeln

Haltestellen, die erhebliche Sicherheitsmängel aufweisen sind zu identifizieren und sukzessive so auszubauen, dass ein sicheres Warten aller Fahrgastgruppen ermöglicht wird. Dies gilt insbesondere für Schulkinder und Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Kriterien können sein:

  • baulicher Mängel wie schadhafter Deckbelag der Aufstellflächen, schadhafte Bordsteine u.a.

  • unzureichende Ausleuchtung des Haltestellenbereichs

  • unzureichende Aufstellfläche insbesondere für Schulkinder, Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen u.a.

Hinweis:
Die optimale Tiefe der Wartefläche beträgt 2,50 m, bei punktuellen Einbauten z.B. Wartehäuschen min. 1,50 m
Haltestellen sollten eine Länge von 14m bis 18m aufweisen, min. aber 8m

 

Explizit wird auf die Sicherheitsmängel an der Haltestell Wellergasse in Kirchvers hingewiesen. Die Aufstellfläche ist zu schmal, die Haltestelle zu kurz, so dass Gefahrsituationen entstehen können. Schulkinder können an dieser Haltestelle nicht einmal ausweichen, da hier eine Rückzugsmöglichkeit fehlt.

 

Kategorie 3: Haltestellen, die stark frequentiert sind

Haltestellen, die ein hohes Fahrgastaufkommen aufweisen bzw. ein hohes Fahrgastaufkommen erwartet werden kann, sollten ebenfalls vorrangig ausgebaut werden. Dies sind Haltestellen, an denen umgestiegen wird ( wie z.B. „Neue Mitte“, die bereits barrierefrei ist und somit nicht umgebaut werden muss), und Haltestellen, die in der Nähe von Orten mit besonderem Interesse liegen, wie z.B. Apotheken, Ärzte, Lebensmittelgeschäfte, Verwaltung, Grundschule u.a.

 

Kategorie 4: Haltestellen, die gering frequentiert sind

Haltestellen, die wenig frequentiert werden sollen, nachrangig beplant werden. Dies sind Haltestellen, die sich außerhalb geschlossener Bebauung befinden oder die bisher nur wenig genutzt werden.

 

Gez. Markus Hemberger, Fraktionsvorsitzender